RS OGH 2008/11/6 6Ob238/08f

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Veröffentlicht am 06.11.2008
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Norm

GBG §3

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 3 GBG ist das bloß auf Einwilligung in die Einverleibung ob eines bestimmten Grundstücks gerichtete Klagebegehren verfehlt, deckt doch die solcherart begehrte Einwilligung des Beklagten gerade nicht die erforderliche Einwilligung in die Einverleibung ob der gesamten Liegenschaft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 238/08f
    Entscheidungstext OGH 06.11.2008 6 Ob 238/08f
    Beisatz: Hier: Einverleibung eines Vorkaufsrechts nur hinsichtlich eines Grundstücksteils. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124371

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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