RS OGH 2008/11/19 3Ob207/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2008
beobachten
merken

Norm

EO §65 C
DO §65 E
EO §331 Abs1 F
EO §332 Abs1
EO §334 Abs1
EO §340

Rechtssatz

Wenn nach Pfändung von Markenrechten (§ 331 Abs 1 EO) noch vor Bewilligung der Verwertungsart der Zwangsverpachtung (§ 340 Abs 1 EO) das Exekutionsgericht die vom Betreibenden vorgelegten Pachtbedingungen genehmigt, steht dem Verpflichteten das Rekursrecht zu. Seine Beschwer ist trotz des Umstands zu bejahen, dass das Exekutionsgericht im fortgesetzten Verfahren eine andere Verwertungsart (Verkauf der Markenrechte gemäß § 332 Abs 1 EO oder die Zwangsverwaltung gemäß § 334 Abs 1 EO) beschließen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124328

Im RIS seit

19.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten