RS OGH 2014/1/27 16Ok12/08, 16Ok11/13

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Veröffentlicht am 17.12.2008
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Rechtssatz

Der Tatbestand des § 7 Abs 2 KartG erfasst nur originäre Neugründungen. Der Erwerb von gemeinsamer Kontrolle durch zwei Unternehmer an einem bereits operativ tätigen Zielunternehmen verwirklicht daher nicht den Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 2 KartG, sondern jenen nach § 7 Abs 1 Z 3 KartG oder jenen nach § 7 Abs 1 Z 5 KartG.Der Tatbestand des Paragraph 7, Absatz 2, KartG erfasst nur originäre Neugründungen. Der Erwerb von gemeinsamer Kontrolle durch zwei Unternehmer an einem bereits operativ tätigen Zielunternehmen verwirklicht daher nicht den Zusammenschlusstatbestand des Paragraph 7, Absatz 2, KartG, sondern jenen nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, KartG oder jenen nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, KartG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124392

Im RIS seit

16.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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