TE OGH 1996/2/27 10ObS43/96 (10ObS44/96, 10ObS45/96)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.02.1996
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Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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