RS Vwgh 1986/6/19 85/04/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §15;

Rechtssatz

Enthält die Niederschrift keinen Hinweis darauf, dass diese vorgelesen worden wäre oder dass auf die Verlesung verzichtet worden wäre, so liefert die Niederschrift nicht den vollen Beweis im Sinne des § 15 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040106.X01

Im RIS seit

11.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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