RS Vwgh 1986/9/23 86/05/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1986
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

BauO Wr §135 Abs3;
BauRallg;
WEG 1975 §17;

Rechtssatz

Durch die Bestellung eines Verwalters nach § 17 WEG 1975 sind alle Verwaltungsrechte auf ihn übergegangen; er ist insbesondere zur Behebung von Baugebrechen befugt und verpflichtet (Hinweis E 23.4.1964, 0537/63).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050019.X01

Im RIS seit

20.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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