RS Vwgh 1987/3/27 86/11/0064

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Veröffentlicht am 27.03.1987
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

AngG §20;
ASVG §11;

Rechtssatz

Weder die bloße Abmeldung von der Sozialversicherung, noch die bloße Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vermag eine Bindungswirkung für die Lösung der arbeitsvertragsrechtlichen Frage, ob das Dienstverhältnis weiter aufrecht bleibt, zu bewirken (Hinweis E 29.11.1984, 83/08/0083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110064.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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