Norm
KVG 1934 §2 Z1;Rechtssatz
Aus den im KVG angeführten Beispielen ergibt sich, daß die Z 3 des § 2 KVG eine die Z 1 des § 2 KVG ergänzende Regelung enthält, deren Grundgedanke es ist, alle jene freiwilligen Zuwendungen eines Gesellschafters steuerlich zu erfassen, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen (Hinweis E 28.3.1974, 625/73, VwSlg 4666 F/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150192.X01Im RIS seit
11.06.2001