RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0131

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10

Rechtssatz

§ 102 Abs 10 KFG bietet nur eine Grundlage dafür, den Lenker wegen des Nichtmitführens der in der Gesetzesstelle genannten Gegenstände zu bestrafen, nicht aber wegen Nichtvorweisens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X05

Im RIS seit

27.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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