Norm
KVG 1934 §2 Z2;Beachte
y23247; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 91/15/0037 E VS 14. Dezember 1992 VwSlg 6739 F/1992 RS 2; (RIS: abwh)Rechtssatz
Eine Leistung iSd § 2 Abs 2 KVG kann auch in der Verlustübernahme (Verlustabdeckung) bestehen, die von den Gesellschaften einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird. Die Verlustübernahme hat zur Folge, daß der Kapitalgesellschaft auf Grund der Verluste eingebüßtes Vermögen wieder zugeführt (ersetzt) wird. Diese Vermögenszufuhr (Vermögensersatz) bedeutet eine Verstärkung des Kapitals der Gesellschaft, und zwar in der Höhe des übernommenen Verlustes. *
E 23.11.1987, 86/17/0001 #1 VwSlg 6267 F/1987
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150001.X01Im RIS seit
12.02.2002