RS Vwgh 1987/11/23 86/15/0001

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z2;

Beachte

y23247; Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 91/15/0037 E VS 14. Dezember 1992 VwSlg 6739 F/1992 RS 2; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Eine Leistung iSd § 2 Abs 2 KVG kann auch in der Verlustübernahme (Verlustabdeckung) bestehen, die von den Gesellschaften einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird. Die Verlustübernahme hat zur Folge, daß der Kapitalgesellschaft auf Grund der Verluste eingebüßtes Vermögen wieder zugeführt (ersetzt) wird. Diese Vermögenszufuhr (Vermögensersatz) bedeutet eine Verstärkung des Kapitals der Gesellschaft, und zwar in der Höhe des übernommenen Verlustes. *

E 23.11.1987, 86/17/0001 #1 VwSlg 6267 F/1987

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150001.X01

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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