RS Vwgh 1988/2/11 87/16/0044

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Gerichtsgebühren
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP1 Anm1
ZPO §237
ZPO §408

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1988/10, S 578;

Rechtssatz

Der Antrag gemäß § 408 ZPO ist zwar ein dem Klagebegehren gleichgestellter Sachantrag, über dessen Berechtigung im Regelfall mit Urteil entschieden wird und den Eintritt der Streitanhängigkeit bewirkt. Andererseits ist er aber ein abhängiger Sachantrag, für den daher ua - im Gegensatz zur Widerklage - die Vorschriften des § 237 ZPO (Zurücknahme der Klage) keine Anwendung finden und schließlich besteht das Verbot der selbständigen Einklagung von bereits mit ihm erhebbaren Schadenersatzansprüchen wegen mutwilliger Prozeßführung (Hinweis U OGH 30.9.1970, 6 Ob 220, 221/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160044.X03

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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