Norm
KVG 1934 §2 Z3;Rechtssatz
Freiwillig iSd § 2 Z 3 KVG ist eine Leistung, die weder auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung noch auf gesetzlicher Verpflichtung beruht. Die Leistungen sind also nur dann freiwillige wenn sie auf Grund freiwillig übernommener Verpflichtungen bewirkt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150060.X01Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
21.12.2012