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L37163 Kanalabgabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 2 Abs 2 NÖ KanalG 1977 idF LGBl 8230-0 stellt darauf ab, daß gegenüber den seinerzeit (dh bei Erlassung des ursprünglichen Bescheides über die Festsetzung einer Kanaleinmündungsgebühr) der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen später eine tatsächliche Änderung dieser Berechnungsgrundlagen eingetreten ist. Es kommt also nicht darauf an, welche Berechnungsgrundlagen der seinerzeitigen (das bestehende Gesamtobjekt als Einheit erfassenden) Abgabenfestsetzung
tatsächlich zugrundegelegt wurden, sondern darauf, welche ihr hätten zugrundegelegt werden müssen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170172.X01Im RIS seit
11.07.2001