Norm
KVG 1934 §2 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 120;Rechtssatz
Für die Gesellschaftsteuerpflicht eines Rechtsvorganges gem § 2 Z 1 KVG kommt es nicht darauf an, aus welchen Mitteln neue Gesellschaftsrechte begründet werden, weil diese Gesetzesstelle nur an den Ersterwerb anknüpft, weshalb dieser Tatbestand gegeben ist, wenn die neu geschaffenen oder allenfalls umgewandelten Gesellschaftsrechte erstmalig erworben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150034.X06Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014