RS Vwgh 1988/10/3 88/15/0036

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

22/02 Zivilprozessordnung

Norm

ZPO §116;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 150;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des nach § 116 ZPO bestellten Kurators, den Aufenthalt des Kuranden zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150036.X02

Im RIS seit

03.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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