RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0123

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs4
VStG §44a lita
VStG §44a Z1

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es im Zusammenhang mit einer zweimaligen Verwaltungsübertretung gem § 102 Abs 4 KFG keine Rechtswidrigkeit darstellt, wenn im Spruch nicht zwischen den beiden Tathandlungen in der Weise unterschieden wird, dass in einem Fall das Aufheulen des Motors und das Quietschen der Räder, im anderen nur letzteres Ursache des erzeugten Lärms gewesen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020123.X03

Im RIS seit

06.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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