RS Vwgh 1988/12/7 88/01/0223

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Veröffentlicht am 07.12.1988
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen über die Verletzung des Verwahrungsgebotes für Waffen (hier: Faustfeuerwaffe samt Munition wurden unter der Bettmatratze versteckt, der Lebensgefährte gegen den ein Waffenverbot gem § 12 WaffG besteht, hält sich häufig allein in der Wohnung auf).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010223.X01

Im RIS seit

01.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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