RS Vwgh 1988/12/12 88/15/0062

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/01 Strafprozess
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292;
StPO 1975 §33 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 199;

Rechtssatz

Die Beschwerde nach § 292 BAO ist der nach § 33 Abs 2 StPO nachgebildet; es handelt sich dabei um ein Instrument zur Sicherung der Einheit und Gesetzlichkeit der Rechtsprechung, das auch losgelöst vom individuellen Parteiinteresse wegen jeder unterlaufenen Rechtsverletzung oder unrichtigen Anwendung des Gesetzes als sogenannte objektive Beschwerde eingesetzt werden kann. Die Beschwer des Präsidenten der Finanzlandesdirektion ist somit gegeben.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150062.X02

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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