RS Vwgh 1989/2/6 87/12/0112

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs3;

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid in Bezug auf Dienstpflichten ist jedenfalls dann unzulässig, wenn gar keine Weisung (kein Dienstauftrag) erteilt wurde und auch keine sonstigen, die Dienstpflichten betreffenden und ein rechtliches Interesse begründenden Umstände vorliegen (Hinweis auf E 11.5.1983, 81/09/0120, E 30.4.1984, 83/12/0057).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120112.X07

Im RIS seit

03.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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