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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend die Frage, ob dem Lenker die Sicht auf sein dem Kaufhaus gegenüberliegend abgestelltes Fahrzeug möglich war, widrigenfalls eine Übertretung nach § 102 Abs 6 KFG vorlag.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X06Im RIS seit
02.10.2006