RS Vwgh 1989/8/8 88/11/0258

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Veröffentlicht am 08.08.1989
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1956 §27 Abs5;

Rechtssatz

Bei Ermittlung des Nettoeinkommens nach § 27 Abs 5 HGG ist die (in Abzug bringende) ESt vom Gesamtbetrag der in den Z 1 bis 3 des § 27 Abs 5 HGG genannten Einkünfte, nicht aber auch von den dort angeführten Hinzurechnungsbeträgen zu berechnen. Dieser Fall ist mit jenem des § 26 Abs 3 HGG nicht völlig vergleichbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110258.X01

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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