RS Vwgh 1989/12/13 88/13/0056

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;

Rechtssatz

Die Annahme einer Nutzungsdauer von 50 Jahren bei Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, insb wenn nicht behauptet wird, daß der Bauzustand des Gebäudes eine kürzere Nutzungsdauer erwarten lasse. Die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die Eigentumswohnung derzeit (als Hotelappartement) an ein Hotelunternehmen vermietet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X06

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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