RS Vwgh 1990/1/15 89/12/0248

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0119 E 20. September 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet, so hat der Beamte die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienstbehörde die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber zu beantragen, ob die Personalmaßnahme ohne Einhaltung des Formerfordernisses des § 38 Abs 5 BDG 1979 zulässig war (Hinweis B 29.3.1982, 82/12/0029 und B VfGH 15.6.1982, B 169/82).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120248.X02

Im RIS seit

15.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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