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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1983 §2 Abs3 lita idF 1985/361;Rechtssatz
Ein Studienwechsel iSd § 2 Abs 3 lit a StudFG liegt dann vor, wenn der Studierende das von ihm begonnene und bisher betriebene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht weiter fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes (von § 1 Abs 1 StudFG erfaßtes) Studium beginnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120175.X01Im RIS seit
01.02.1990