RS Vwgh 1990/2/27 89/07/0047

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §41 Abs2;
VwRallg;
WRG 1959 §107 Abs1;

Rechtssatz

Die behördliche Vorgangsweise, einem Bewilligungswerber Maßnahmen vorzuschreiben, die über den Rahmen des zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereichten Projektes hinausgehen, erweist sich auch im Hinblick darauf, daß es bei einem solchen Vorgehen den vom Vorhaben betroffenen Dritten nicht möglich ist, zu den projektsändernden Auflagen und Bedingungen entsprechend vorbereitet Stellung zu nehmen, als im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 41 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0039).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070047.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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