RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0193

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Veröffentlicht am 11.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §44;
StVO 1960 §96 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Unterbleiben der in § 96 Abs 2 StVO vorgesehenen Überprüfung der Erforderlichkeit aller angebrachten Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs hat nicht zur Folge, daß die der jeweiligen Einrichtung allenfalls zugrundeliegende V schon allein deshalb ex lege außer Kraft tritt.

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180193.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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