RS Vwgh 1990/5/22 89/14/0296

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §83 Abs1;
BAO §84 Abs1;
VwGG §26 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 78;

Rechtssatz

Der Bescheid auf Ablehnung eines Vertreters des Steuerpflichtigen kann den Vertreter in seinem Recht, als Vertreter aufzutreten, verletzten (Hinweis auf E 12.9.1989, 88/14/0134), den Steuerpflichtigen in seinem Recht, sich durch diese Person vertreten zu lassen, also im Recht gemäß § 83 Abs 1 BAO auf freie Vertreterwahl, die nur durch § 84 Abs 1 BAO eingeschränkt ist. Der Steuerpflichtige kann den (von der Abgabenbehörde zweiter Instanz) gegenüber dem Vertreter erlassenen Bescheid gem § 26 Abs 2 VwGG schon vor seiner Zustellung an ihn mit Beschwerde vor dem VwGH bekämpfen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140296.X01

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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