RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0026

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z29;
StVO 1960 §51 Abs1;
StVO 1960 §54 Abs5 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1990/05/15 90/02/0078 1

Stammrechtssatz

Nach der Absicht des Gesetzgebers soll bei Überholverboten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, die über eine längere Strecke gelten, ab 1 km schon von Anbeginn bzw auch bei Wiederholungszeichen mit einer Zusatztafel auf die Länge hingewiesen werden, damit sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020026.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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