RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0033

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs8 idF 1976/412;

Rechtssatz

Die Auffassung, einem Wartepflichtigen, der nach seinem Einfahren in den Kreuzungsbereich lediglich unmittelbar vor dem Zusammenstoß das Quietschen der Bremsen eines vorrangberechtigten Fahrzeuges, nicht einmal aber dessen schließlichen Stillstand bemerkt hat, könne die Regel des § 19 Abs 8 StVO zugute kommen, ist abwegig

(Hinweis E 13.5.1968, 1448/67, VwSlg 7349 A/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020033.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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