RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0051

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/10 89/01/0425 1

Stammrechtssatz

Daß der Asylwerber überwacht und von der Miliz gesucht worden ist, obwohl er nicht auf frischer Tat beim Transport verbotener Bücher betreten worden ist, stellt keinen Fluchtgrund iSd FlKonv dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010051.X01

Im RIS seit

19.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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