RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0137

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §55 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/03/0113 2

Stammrechtssatz

Nach § 55 Abs 2 VStG dürfen jene Verwaltungsstrafen, hins welcher zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Strafbemessung bereits Tilgung eingetreten ist, bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 11.4.1983, 83/10/0058).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030137.X03

Im RIS seit

19.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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