RS Vwgh 1990/9/27 88/12/0027

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §27 Abs1;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Übersiedlungsgebühren nach dem ersten Satz des § 27 Abs 1 RGV hat dem Grunde nach die Versetzung des Beamten an einen anderen Dienstort und die Übersiedlung des Beamten vom bisherigen Wohnort, das ist der Wohnort des Beamten im Zeitpunkt seiner Versetzung, in den neuen Wohnort zur Voraussetzung (Hinweis E 30.6.1982, 967/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120027.X01

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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