RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0332

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §27;
ARG 1984 §3;

Rechtssatz

Bei der Übertretung des § 27 ARG in Verbindung mit § 3 ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190332.X01

Im RIS seit

08.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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