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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §27;Rechtssatz
Bei der Übertretung des § 27 ARG in Verbindung mit § 3 ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190332.X01Im RIS seit
08.10.1990Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013