RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0183

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26;
EStG 1972 §1 Abs2;

Rechtssatz

Berufliche Tätigkeit im Ausland und häufige Auslandsreisen schließen einen einzigen und zwar inländischen Wohnsitz nicht aus. Es ist auch für die Wohnsitzfrage, die nach § 26 BAO zu beurteilen ist und nach der sich die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 2 EStG 1972 richtet, bedeutungslos, wo sich die geschäftliche Tätigkeit des Stpfl abspielt und ob er im Inland eine gewerbliche Betriebsstätte hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140183.X03

Im RIS seit

11.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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