RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0236

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs6;

Rechtssatz

Die Aufzählung der im § 19 Abs 6 StVO genannten Verkehrsflächen ist zwar eine demonstrative, doch muß es sich bei diesen Verkehrsflächen um solche von wesentlich geringerer Bedeutung als jener der Normalstraßen, also um eine untergeordnete Verkehrsfläche handeln (Hinweis Benes-Messiner, StVO 8, S 332 f).

Schlagworte

untergeordnete Verkehrsfläche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180236.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten