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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/01/0215Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0220 2Stammrechtssatz
Ist vor der Ausreise des Asylwerbers nach seinen eigenen Angaben, die die zentrale Erkenntisquelle darstellen, ein verfolgungsfreier Zeitraum von eineinhalb Jahren objektiviert, so hat die belBeh frei von Rechtswidrigkeit die Flüchtlingseigenschaft des Bf verneint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990010214.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010