RS Vwgh 1991/2/22 89/12/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1991
beobachten
merken

Index

72/02 Studienrecht allgemein
72/11 Studienrichtungen der Bodenkultur
72/13 Studienförderung

Norm

AHStG §13 Abs1;
StudFG 1983 §2 Abs2 idF 1988/379;
Studienrichtung Bodenkultur 1969;

Rechtssatz

Nach dem BG über Studienrichtungen der Bodenkultur, BGBl 1969/292 (Diplomstudien: 2ter Abschnitt, Doktoratsstudien: 3ter Abschnitt) sowie gem § 13 Abs 1 AHSchStG werden die ordentlichen Studien in Diplomstudien und Doktoratstudien eingeteilt, wobei durch die Neufassung des § 2 Abs 2 StudFG, BGBl 1988/379 nur Klarheit darüber geschaffen werden soll, daß auch für ein Doktoratsstudium Studienbeihilfe gewährt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120114.X01

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten