RS Vwgh 1991/4/5 90/17/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1991
beobachten
merken

Index

L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
30/01 Finanzverfassung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

AlkAbgG §2 idF 1987/312;
F-VG 1948 §7 Abs2;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §2 Abs4;
UStG 1972;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0233 1

Stammrechtssatz

Die Einbeziehung des Wertes der Verpackung in die Steuerbemessungsgrundlage für die Getränkesteuer ist auf Grund des Abgabenerfindungsrechtes der Länder gerechtfertigt. Es besteht auch nicht das Bedenken, daß Gleichartigkeit zur USt bestünde, weil die Verpackung im wirtschaftlichen Verkehr nicht selbständig in Erscheinung tritt (Hinweis E VfGH 1983/10/01 B 330/82, VfSlg 9804/1983). Eine Gleichheit des Besteuerungsgegenstandes im Verhältnis zur Alkoholabgabe ist - abgesehen von der Frage der Gleichartigkeit der Abgabenerhebung - im Hinblick auf die im § 2 des AlkAbgG idF 1987/312 umschriebenen Steuergegenstände nicht zu erkennen (Hinweis E VfGH 27.6.1969, G 1,5,10,11/69, VfSlg 5995/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170187.X01

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten