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L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer SalzburgNorm
AlkAbgG §2 idF 1987/312;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/21 89/17/0233 1Stammrechtssatz
Die Einbeziehung des Wertes der Verpackung in die Steuerbemessungsgrundlage für die Getränkesteuer ist auf Grund des Abgabenerfindungsrechtes der Länder gerechtfertigt. Es besteht auch nicht das Bedenken, daß Gleichartigkeit zur USt bestünde, weil die Verpackung im wirtschaftlichen Verkehr nicht selbständig in Erscheinung tritt (Hinweis E VfGH 1983/10/01 B 330/82, VfSlg 9804/1983). Eine Gleichheit des Besteuerungsgegenstandes im Verhältnis zur Alkoholabgabe ist - abgesehen von der Frage der Gleichartigkeit der Abgabenerhebung - im Hinblick auf die im § 2 des AlkAbgG idF 1987/312 umschriebenen Steuergegenstände nicht zu erkennen (Hinweis E VfGH 27.6.1969, G 1,5,10,11/69, VfSlg 5995/1969).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170187.X01Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009