RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
41/02 Melderecht

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
MeldeG 1972 §12;

Rechtssatz

Mit dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Behörde mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen. Es liegen somit mehrere Ansuchen im Sinne des § 12 Abs 1 GebG vor

(Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0122, 0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150003.X03

Im RIS seit

08.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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