RS Vwgh 1991/5/24 90/16/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §7;
GGG 1984 TP1 Anm1;
JN §40a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0035 3

Stammrechtssatz

Die - offensichtlich auf § 40a JN Bedacht nehmenden - Worte "mittels Klage einzuleitenden gerichtlichen Verfahren" in TP 1 Anm 1 GGG können auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Anknüpfung der Gerichtsgebührenpflicht an formelle äußere Tatbestände keineswegs ausdehnend, etwa im Sinn von "mittels Klage eingeleiteten gerichtlichen Verfahren" gelesen werden, zumal die zuletzt angeführte Gesetzesstelle nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) abstellt, sondern auf das jeweilige Verfahren selbst (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160100.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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