RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0253

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §2 Abs1 litb idF 1988/379;
StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;

Rechtssatz

Vorbereitungen auf ein Auslandsstudium, auch wenn sie aus der Sicht des Studierenden notwendig sind, wie zB für ein geplantes Studium im fremdsprachigen Ausland, verlängern die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe nach § 2 Abs 3 lit b StudFG nicht. Ein Studierender muß, will er seines Anspruches auf Studienbeihilfe in der Folge nicht wegen Überschreitens der Studienzeit verlustig gehen, auch ein angestrebtes Auslandsstudium und die hiefür nötigen Vorbereitungen so in sein Studium in Österreich einplanen, daß er dadurch die Anspruchsdauer des § 2 Abs 3 lit b StudFG nicht überschreitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120253.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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