RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0077

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Ein Überbrückungsdarlehen reicht zur Beseitigung vorübergehender Engpässe aus, um einer allfälligen sittlichen Pflicht zur Befreiung naher Angehöriger aus bedrängter Lage zu genügen

(Hinweis E 1.3.1989, 85/13/0091 und E 11.6.1991, 91/14/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140077.X02

Im RIS seit

01.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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