RS Vfgh 1983/2/24 B611/78

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Veröffentlicht am 24.02.1983
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/02 Gehaltsgesetz 1956

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
GehG 1956 §12a Abs2
GehG 1956 §12a Abs4
GehG 1956 §75 Abs3

Rechtssatz

Gehaltsgesetz 1956; denkmögliche Annahme, daß unter der Wendung "abgeschlossenes Hochschulstudium" iS des §12a Abs4 nur dieses Studium selbst zu verstehen ist und daß ein Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie zu den "übrigen Fällen" zählt; keine gleichheitswidrige Anwendung des §12a Abs4

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Überstellung (Dienstrecht)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B611.1978

Dokumentnummer

JFR_10169776_78B00611_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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