RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0141

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
BDG 1979 §56 Abs3;

Rechtssatz

Unter einer Nebenbeschäftigung nach § 56 Abs 2 BDG 1979 ist, wie sich aus dem Regelungszusammenhang dieses sowie des ersten Absatzes mit dem Abs 3 des § 56 legcit ergibt, nicht nur eine erwerbsmäßige im Sinne des zweiten Halbsatzes des § 56 Abs 3 legcit, sondern jede Beschäftigung zu verstehen, die der Beamte außerhalb seines Dienstverhältnisses und einer allfälligen Nebentätigkeit ausübt

(Hinweis E 27.5.1991, 91/12/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X03

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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