RS Vwgh 1991/11/25 91/19/0187

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Veröffentlicht am 25.11.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;

Rechtssatz

§ 5 Abs 1 AsylG ist zu entnehmen, daß ein Fremder, der einen Antrag auf Asylgewährung stellt und damit zum Asylwerber wird, erst ab dem Zeitpunkt der (rechtzeitigen) Antragstellung zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist, nicht jedoch schon vor diesem Zeitpunkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190187.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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