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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBeachte
Anlaßfall zu VfSlg. 9641/1983Rechtssatz
UStG 1972; Verletzung des Eigentumsrechtes im Anlaßfall nach Aufhebung des §12 Abs2 Z2 litb idF BGBl. 645/1977 als gleichheitswidrig, weil auch keine denkmögliche Unterstellung eines Liebhabereibetriebes unter die litaUStG 1972; Verletzung des Eigentumsrechtes im Anlaßfall nach Aufhebung des §12 Abs2 Z2 litb in der Fassung Bundesgesetzblatt 645 aus 1977, als gleichheitswidrig, weil auch keine denkmögliche Unterstellung eines Liebhabereibetriebes unter die lita
Schlagworte
Umsatzsteuer, Auslegung verfassungskonforme, Liebhaberei (Steuerrecht), VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B304.1982Dokumentnummer
JFR_10169683_82B00304_01