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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Die Aussage des Waffenpaßinhabers "Irgendwann nehme ich mein Gewehr mit und werde wen erschießen" gegenüber zwei Gendarmeriebeamten sowie sein von den Gendarmeriebeamten als aggressiv bezeichnetes Verhalten im Zusammenhang mit der aus diesem Verhalten des Waffenpaßinhabers resultierenden strafgerichtlichen Verurteilung (wegen Nötigung nach § 105 StGB) stellen Tatsachen nach § 6 Abs 1 WaffG dar, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Waffenpaßinhaber Waffen leichtfertig verwenden werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010150.X01Im RIS seit
25.04.2001