RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0150

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Die Aussage des Waffenpaßinhabers "Irgendwann nehme ich mein Gewehr mit und werde wen erschießen" gegenüber zwei Gendarmeriebeamten sowie sein von den Gendarmeriebeamten als aggressiv bezeichnetes Verhalten im Zusammenhang mit der aus diesem Verhalten des Waffenpaßinhabers resultierenden strafgerichtlichen Verurteilung (wegen Nötigung nach § 105 StGB) stellen Tatsachen nach § 6 Abs 1 WaffG dar, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Waffenpaßinhaber Waffen leichtfertig verwenden werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010150.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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