RS Vwgh 1992/1/23 90/16/0154

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Veröffentlicht am 23.01.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1053;
BAO §21 Abs1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Zur Lösung der Tatfrage, ob im Beschwerdefall die Einigung über Ware und Preis hinsichtlich des kaufvertragsgegenständlichen Grundstücks bereits das noch zu revitalisierende und aufzustockende Haus mitumfaßt hatte oder nicht, ist eine Beurteilung gemäß § 21 Abs 1 BAO durchaus gestattet (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160154.X01

Im RIS seit

23.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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