RS Vwgh 1992/2/19 88/12/0218

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13 Abs1;

Rechtssatz

Die für die Beurteilung des geltendgemachten Nachzahlungsanspruchs zuständigen Dienstbehörden haben nach § 13 Abs 1 GehG lediglich zu prüfen, ob die Ereignisse iSd Z 1 bis 3 vorliegen oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120218.X01

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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