RS Vwgh 1992/2/19 88/12/0218

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §38;
GehG 1956 §13 Abs1;

Rechtssatz

Mögliche Konsequenzen, die sich aus dem Freispruch eines Strafgerichts für ein anhängiges Disziplinarverfahren ergeben, können von der Dienstbehörde im Verfahren nach § 13 Abs 1 GehG nicht selbständig beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120218.X05

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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